Information über Zustiftungen und Vermächtnisse
Zustiftungen
Möglichkeit der Zustiftung in bereits bestehende Stiftungen (wie die miriam-stiftung):.
Einzelpersonen können Zustiftungen zum Stiftungsvermögen innerhalb eines 10-Jahreszeitraums bis zur Gesamtsumme von 1 Mio € steuerlich absetzen, Ehegatten bis zur doppelten Gesamtsumme (2 Mio €). Die steuerliche Berücksichtigung eines solchen Zustiftungs-Betrages kann auf Antrag mit beliebigen Teilbeträgen auf das Jahr der Zustiftung und bis zu 9 folgende Jahre verteilt werden. Bei dieser Zuwendungsform wird der zur Verfügung gestellte Betrag also langfristig angelegt. Die daraus erwirtschafteten Zinsen werden voll für die satzungsmäßigen Zwecke eingesetzt.
Der Vorstand der miriam-stiftung erteilt Interessenten über diese Möglichkeit der Zustiftung zur miriam-stiftung gern weitere Informationen. Die miriam-stiftung ist auch selbst in der Lage, die Verwaltung von Förderstiftungen mit zu übernehmen bzw. eine Gründungsberatung und/oder Verwaltung an vertrauenswürdige Partner zu vermitteln.
Vermächtnis:
Eine weitere Möglichkeit zur Förderung der Stiftungsaktivitäten besteht in der Form des Vermächtnisses im Rahmen von Erbschaften, d.h. durch ein Vermächtnis im handschriftlichen oder notariellen Testament. Dadurch lassen sich erhebliche Erbschaftssteuern sparen. Der Stiftungsvorstand erteilt Interessenten gern weitere Informationen.