Bundesverband Deutscher Stiftungen
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Stiftungsförderung

Am Abend unseres Lebens wird es die Liebe sein, nach der wir beurteilt werden, die Liebe, die wir allmählich in uns haben wachsen und sich entfalten lassen. In Barmherzigkeit für jeden Menschen

Frère Roger Schutz

Die Stiftungsprojekte können nur zu einem Teil aus Erträgen des Stiftungsvermögens finanziert werden. Die miriam-stiftung ist damit auf zusätzliche Spenden von den Stiftern selbst, von Freunden der Stiftung und weiteren Spendern angewiesen. Die Verwaltungskosten werden aufgrund der ehrenamtlichen Struktur sehr niedrig gehalten (im Durchschnitt 2004-2009 betrugen diese nur 2,7% der Ausgaben). Die Stiftungsgründer finanzieren diese Verwaltungskosten wie auch den notwendigen Aufbau von Rücklagen zum Inflationsausgleich über eigene Spenden. Damit ist gewährleistet, dass alle Zuwendungen von Freunden und Spendern zu 100% nur für die satzungsmäßigen Zwecke und dargestellten Projekte verwandt werden. Wird in der Überweisung ein bestimmtes Stiftungs-Projekt benannt (siehe "Stiftungsprojekte"), kommt die Zahlung voll diesem Projekt zugute. Eine laufende Rechnungslegung, die für rechtsfähige Stiftungen obligatorische staatliche Aufsicht sowie die Kontrolle durch das Stiftungskuratorium sichern die Einhaltung der satzungsmäßigen Ziele.

Das Stiftungskuratorium hat am 04. Juli 2010 die Jahresrechnung 2009 geprüft, sie bestätigt und dem Vorstand Entlastung erteilt.

Das langfristig angelegte Stiftungsvermögen (Stand 31.12.2009) beträgt rd. € 510.000.
Im Jahr 2009 verzeichnete die Stiftung folgende Einnahmen und Ausgaben:

Einnahmen Ausgaben 2009

Die Stiftung konnte in den bisherigen sechs Jahren ihrer aktiven Tätigkeit (2004 - 2009) insgesamt rd. 355.000 € für satzungsmäßige Zwecke bzw. Projekte einsetzen. Diese Summe wurde überwiegend durch Spenden finanziert.

Die Stiftung dankt allen sehr herzlich, die es durch ihre Spenden mit ermöglichten, dass

werden können.

Die miriam-stiftung freut sich über alle Anregungen und Reaktionen zu ihren Aktivitäten, aber auch über finanzielle Unterstützung zur Förderung der Projekte.

Erhebliche Steuerermäßigungen sind durch Spenden, Zustiftung und / oder Vermächtnis an Stiftungen (wie die miram-stiftung) möglich:

Die Bundesregierung hat in 2007 wesentliche Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen für Spender eingeführt. Danach können ab 1.1.2007 anstelle von 5 % des Gesamtbetrags der Einkünfte für gemeinnützige Zwecke und 10 % für mildtätige Zwecke jetzt Spenden bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte für gemeinnützige und mildtätige Zwecke als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden.

Daneben sind auch Zustiftungen möglich, durch die das Stiftungskapital einer Stiftung dauerhaft aufgestockt und die lfd. Erträge für die Stiftungszwecke erhöht werden. Die Neuregelung hierzu sieht mit Wirkung ab 01. Januar 2007 folgendes vor:
Auch für bereits bestehende Stiftungen (wie die miriam-stiftung) können Steuerpflichtige Zustiftungen zum Stiftungsvermögen innerhalb eines 10-Jahreszeitraums bis zur Gesamtsumme von 1 Mio € steuerlich absetzen. Die steuerliche Berücksichtigung eines solchen Zustiftungs-Betrages kann auf Antrag mit beliebigen Teilbeträgen auf das Jahr der Zustiftung und bis zu 9 folgende Jahre verteilt werden. Bei dieser Zuwendungsform wird der zur Verfügung gestellte Betrag also langfristig angelegt. Die daraus erwirtschafteten Zinsen werden voll für die satzungsmäßigen Zwecke eingesetzt.

Der Vorstand der miriam-stiftung erteilt Interessenten über diese Möglichkeit der Zustiftung zur miriam-stiftung gern weitere Informationen. Die miriam-stiftung ist auch selbst in der Lage, die Verwaltung von Förderstiftungen mit zu übernehmen bzw. eine Gründungsberatung und/oder Verwaltung an vertrauenswürdige Partner zu vermitteln.

Eine weitere Möglichkeit zur Förderung der Stiftungsaktivitäten besteht in der Form des Vermächtnisses im Rahmen von Erbschaften, d.h. durch ein Vermächtnis im handschriftlichen oder notariellen Testament. Dadurch lassen sich erhebliche Erbschaftssteuern sparen. Der Stiftungsvorstand erteilt Interessenten gern weitere Informationen.

Osttimor: Abina trägt Veronika
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Wenn der Stärkere dem Schwächeren hilft, werden in der Regel beide glücklich

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Die miriam-stiftung ist durch Freistellungsbescheid des Finanzamtes Dortmund-Hörde vom 16.09.2009 - Steuer-Nr. 315/5704/0043 - berechtigt, für die an sie geleisteten Spenden steuerlich berücksichtigungsfähige Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

Blume aus Herzen Konto:
miriam-stiftung - www.miriam-stiftung.de
Dortmunder Volksbank
Kto. 249 250 7500
BLZ 441 600 14

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Wer die Sehnsucht nach dem Großen verliert, handelt sich die Sorgen um das Kleine ein. Wer keine Sehnsucht mehr nach der Güte Gottes hat, hat die Sorgen um seine Güter.

Axel Kühner (in "Aus gutem Grund" - Aussaat-Verlag, ISBN 3-7615-5269-6)